FAQs

Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Wie kann ich den ersten Kontakt herstellen?

Du kannst entweder eine Mail über das nebenstehende Kontaktformular schicken oder über die Seite Ansprechpartner/Telefonkontakte einen Erstkontakt herstellen.

Wirkt sich meine Kontaktaufnahme negativ beim Arbeitgeber aus?

Wir behandeln grundsätzlich alle Gespräche und Treffen vertraulich. Jeder einzelne entscheidet wann die Hilfe suchende Person was wem gegenüber preisgibt.

Was kostet die Hilfe?

Unsere Hilfe ist kostenfrei und man muss kein Mitglied werden um Hilfe zu bekommen.

Wie kann ich Mitglied werden?

Jede natürliche Person kann grundsätzlich Mitglied werden. Man kann aktiv in der Suchtprävention/-intervention mitarbeiten oder passiv als förderndes Mitglied durch seinen Mitgliedsbetrag den Verein unterstützen.
Du findest den Mitgliedsantrag im Download-Bereich.

Muss ich selbst betroffen sein, um im Verein mitmachen zu können?

Nein, das muss du nicht. Es gibt viele Möglichkeiten der Unterstützung. Hier kommt es besonders auf die Empathie des Einzelnen an.

Kann ich auch als Angehöriger/Partner/Kind Mitglied werden?

Klar, denn eine Sucht ist eine Familienkrankheit. Nicht nur der oder die Betroffene haben das Suchtproblem, sondern die ganze Familie ist MITBETROFFEN!

Wie kann ich eine Spende tätigen?

Klar kannst du eine Spende tätigen. Am einfachsten ist eine Überweisung an die folgende Bankverbindung:

Suchtselbsthilfe Bundeswehr e.V.
Raiffeisen-Volksbank Donauwörth eG
DE 14 7229 0100 0000 828 157
Bitte als Verwendungszweck "Zuwendung" eintragen.

DER ERSTE SCHRITT!

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